Stegordnung


  1. Die Benutzung der Steganlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Jeder Mieter eines Stegplatzes am Steg des YCMa muss seinen Stegplatz vor der Übernahme auf den ordnungsgemäßen Zustand hin überprüfen. Etwaige Mängel am Stegplatz sind unmittelbar beim Hafenmeister anzuzeigen.
  3. Mitglieder sowie Gastlieger haften für Familienangehörige und ihre Gäste.
  4. Die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer See und Steinhuder Meer (DStMVO) ist in der jeweils gültigen Fassung unbedingt zu beachten.
  5. Es darf nur der vom Vorstand bestimmte Liegeplatz belegt werden. Ein Tausch von Liegeplätzen ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den Vorstand gestattet.
  6. Jedes Boot muss haftpflichtversichert sein.
  7. Das Stegtor ist am Tage einzurasten und vom letzten Benutzer der Steganlage abzuschließen (spätestens ab Einbruch der Dunkelheit).
  8. Boote mit Wasserliegeplatz sind mit mindestens 2 Vor- und Achterleinen, mit ausreichender Zugfestigkeit und dem Bootsgewicht entsprechenden Zugentlastungen, zu befestigen. Festmacher an den Achterpfählen sind mit einer schweren Kette, auf Grund liegend, zu befestigen.
    Festmacher am Steg sind nur an den Jochpfählen oder an den Längsbalken der Palettenauflage zu
    befestigen. Eine Befestigung an Rammleisten hat zu unterbleiben, da diese nur angenagelt sind und somit keinen festen Halt bieten. Dies betrifft auch eine Diebstahlsicherung. Es dürfen nur unbeschädigte Festmacher zum Einsatz kommen. Ein Schamfielen der Festmacher muss vermieden werden. Weiterhin ist das Boot zum Nachbarliegeplatz mit jeweils 2 Fendern im Bereich der größten Bootsbreite gegen Beschädigungen abzusichern. Festmacher dürfen bei abgelegtem Boot nicht quer über den Steg geworfen werden (erhöhte Unfallgefahr).
    Entstandene Schäden am Steg oder an Nachbarschiffen trägt der Eigner des verursachenden Bootes.
    Der YCMa kann in keinem Schadenfall in Regress genommen werden.
  9. Bei Trockenliegeplätzen (Bock) sind Jollen vorne und achtern, Katamarane an vier Stellen (zwei vorn, zwei achtern), an den Querlatten geeignet zu befestigen.
  10. Angebrachte Bretter bei den Trockenliegeplätzen, Fußabtreter, Teppiche usw. müssen am Ende der Saison vom Anbringer entfernt werden. Wenn der Stegbetreiber diese Gegenstände entfernen muss, wird dies nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch mit € 20,--.
  11. Fahrräder oder sperrige Gegenstände (z.B. Bootspersennige) dürfen nicht auf dem Laufsteg oder dem Stegkopf abgestellt/abgelegt werden. Der Laufsteg ist stets freizuhalten.
  12. Hunde sind auf dem Steg immer an der Leine zu führen.
  13. Sicherheitsregeln beim Segeltraining und Ausbildung:

a. Beim Segelunterricht gilt die Sicherheit der Segelschüler als oberstes Gebot. Sollte sich ein Risiko durch
Wetter oder Material abzeichnen, ist im Zweifel immer die Entscheidung für die Sicherheit zu treffen und das
Segeln ggf. ausfallen zu lassen.
b. Während des Segelschulbetriebs, ist die Flagge am Stegkopf zu setzen. Es ist Abstand zu den
Schulungsbooten einzuhalten


c. Segelschüler ohne Segelbefähigung dürfen ab Windstärke 4 in Böen 5bft Böen (Bewertungsrichtlinie ist
hierbei die Windvorhersage wie z.B. “Windfinder“) nicht ohne Segellehrer an Bord und ohne Reff die Boote
bewegen. Insbesondere der Laser, 470er und 16er H-Kat. (bei reff baren Booten). Der Laser darf dann nicht
von Segelschülern benutzt werden.
d. Das An- und Ablegen und die sichere Handhabung der Boote ist Grundvoraussetzung für jedes weitere
Training bei den Segelschülern. Kenterübungen sind nur bei geringen Wind < 3 bft durchzuführen oder mit
entsprechender Kenterbetakelung (gilt für alle, die Kenterübungen durchführen – nicht nur Segelschüler!).
Anmerkung:
Kenterübungen sind elementarer Bestandteil der Segelausbildung und zum Erlernen der Fähigkeit in
Gefahren/Extremsituationen richtig zu reagieren, sehr wichtig – das Risiko von Verletzungen ist hierbei so
gering wie möglich zu halten.
e. Neben der Segelausbildung ist den Schülern Seemännisches Verhalten und vorsichtiger Umgang mit
den Vereinsbooten zu vermitteln.

  14. Gefahrensituationen durch Arbeiten an der Steganlage/unter Wasser sind mit dieser Flagge am Stegkopf zu           signalisieren. Das Anlegen darf dann nur nach Klärung der Verhältnisse erfolgen.


Bei Nichtbeachtung der Stegordnung kann eine Gebühr von € 50,-- erhoben werden.
Den Anweisungen der gleichberechtigten Hafenmeister ist Folge zu leisten.
Kontakt zu den Hafenmeistern: hafenmeister@ycma.de
Mobil: Stefanie Blau 0172 4045685

Liebe Sportsfreunde, bitte unterstützt die Hafenmeister in ihren Bemühungen, einen geordneten und
der Sicherheit entsprechenden Zustand auf der Steganlage zu erhalten.

Vielen Dank

Harald Borchers 1. Vorsitzender 27.08.2023

                                                  

Notruf Feuerwehr 112, Notruf 110



Wasserschutzpolizei 05033 8626



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