Stegordnung

  1. Die Benutzung der Steganlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Jeder Mieter eines Stegplatzes am Steg des YCMa muss seinen Stegplatz vor der Übernahme auf den ordnungsgemäßen Zustand hin überprüfen. Etwaige Mängel am Stegplatz sind unmittelbar beim Hafenmeister anzuzeigen.
  3. Mitglieder sowie Gastlieger haften für Familienangehörige und ihre Gäste.
  4. Die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer See und Steinhuder Meer (DStMVO)
    ist in der jeweils gültigen Fassung unbedingt zu beachten.
  5. Es darf nur der vom Vorstand bestimmte Liegeplatz belegt werden. Ein Tausch von Liegeplätzen ist nur
    nach vorheriger Zustimmung durch den Vorstand gestattet.
  6. Jedes Boot muss haftpflichtversichert sein.
  7. Das Stegtor ist am Tage einzurasten und vom letzten Benutzer der Steganlage abzuschließen
    (spätestens ab Einbruch der Dunkelheit).
  8. Boote mit Wasserliegeplatz sind mit mindestens 2 Vor- und Achterleinen, mit ausreichender Zugfestigkeit
    und dem Bootsgewicht entsprechenden Zugentlastungen, zu befestigen. Festmacher an den Achterpfählen
    sind mit einer schweren Kette, auf Grund liegend, zu befestigen.
    Festmacher am Steg sind nur an den Jochpfählen oder an den Längsbalken der Palettenauflage zu
    befestigen. Eine Befestigung an Rammleisten hat zu unterbleiben, da diese nur angenagelt sind und somit
    keinen festen Halt bieten. Dies betrifft auch eine Diebstahlsicherung. Es dürfen nur unbeschädigte
    Festmacher zum Einsatz kommen. Ein Schamfielen der Festmacher muss vermieden werden. Weiterhin ist
    das Boot zum Nachbarliegeplatz mit jeweils 2 Fendern im Bereich der größten Bootsbreite gegen
    Beschädigungen abzusichern. Festmacher dürfen bei abgelegtem Boot nicht quer über den Steg geworfen
    werden (erhöhte Unfallgefahr).
    Entstandene Schäden am Steg oder an Nachbarschiffen trägt der Eigner des verursachenden Bootes.
    Der YCMa kann in keinem Schadenfall in Regress genommen werden.
  9. Bei Trockenliegeplätzen (Bock) sind Jollen vorne und achtern, Katamarane an vier Stellen (zwei vorn,
    zwei achtern), an den Querlatten geeignet zu befestigen.
  10. Angebrachte Bretter bei den Trockenliegeplätzen, Fußabtreter, Teppiche usw. müssen am Ende der
    Saison vom Anbringer entfernt werden. Wenn der Stegbetreiber diese Gegenstände entfernen muss, wird
    dies nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch mit € 20,--.
  11. Fahrräder oder sperrige Gegenstände (z.B. Bootspersennige) dürfen nicht auf dem Laufsteg oder dem
    Stegkopf abgestellt/abgelegt werden. Der Laufsteg ist stets freizuhalten.
  12. Hunde sind auf dem Steg immer an der Leine zu führen.

Bei Nichtbeachtung der Stegordnung kann eine Gebühr von € 50,-- erhoben werden.
Den Anweisungen der gleichberechtigten Hafenmeister ist Folge zu leisten.
Kontakt zu den Hafenmeistern: hafenmeister@ycma.de
Mobil: Stefanie Blau 0172 4045685

Liebe Sportsfreunde, bitte unterstützt die Hafenmeister in ihren Bemühungen, einen geordneten und
der Sicherheit entsprechenden Zustand auf der Steganlage zu erhalten.

Vielen Dank

Harald Borchers 1. Vorsitzender

                                                  

Notruf Feuerwehr 112, Notruf 110



Wasserschutzpolizei 05033 8626



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